AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins Bad Godesberg Stadtmarketing e.V.
für Trödel-und Antikmärkte

– im folgenden Veranstalter genannt –

  • § 1 Geltungsbereich
  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen von

Bad Godesberg Stadtmarketing e. V.

Ria-Maternus-Platz 1, 53173 Bonn

Telefon. 0228/1842690

Telefax: 0228/1842693

E-Mail: info@badgodesbergstadtmarketing.de

Vertreten durch:             

Frau Ricarda von Petersdorff, Vorsitzende

Herrn Kurt Schöppe, stellv. Vorsitzender

Frau Lisa Gutjahr, Schatzmeisterin

nachfolgend Veranstalter genannt.

  1. Der Kunde erkennt die AGB bei Vertragsschluss durch Annahme an. Nur durch ausdrückliche Mitteilung, erklärt er sich nicht damit einverstanden.
  2. Andere Regelungen und Bedingungen, die von den AGB abweichen, sind zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner ausdrücklich und in schriftlicher Form festzuhalten.
  • § 2 Vertragsgegenstand

Dienstleistungen des Vertragspartners können ausschließlich online über die Internetseite gebucht werden.

  • § 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr über das Shop-System zustande. Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss enthält folgende Schritte:

  • Gehen Sie dazu auf unsere Website, auf Veranstaltungen und wählen den von Ihnen gewünschten Markt aus.
  • Erstellung eines Kundenkontos
  • Gehen Sie erneut auf die von Ihnen gewünschte Veranstaltung
  • Geben Sie die Anzahl der gewünschten Meter an und legen diesen mit dem Button
    “In den Warenkorb“
  • Auswahl der gewünschten Meterangabe, Platzwunsch & Zahlungsart auswählen
  • Betätigen des Buttons „zur Kasse“
  • Überprüfung und Bearbeitung der Bestellung und aller Eingaben
  • Überprüfung der Kundendaten und anschließend auf den Button „Weiter“
  • Bestellvorgang abschließen mit dem Button „Weiter“
  • AGB´s & Datenschutzbestimmungen akzeptieren und auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“
  • Bestätigungsmail durch den Vertragspartner

Die Bestellung ist kostenpflichtig. Die Kosten belaufen sich auf 12 € pro laufenden Meter (die längste aufgebaute Seite wird berechnet). Mit der Zusendung einer Bestätigungsmail kommt der Vertrag zustande und die Bestätigungsmail stellt keine rechtsverbindliche Erklärung dar.

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Vertragspartner behält sich vor, im Falle einer Nichtverfügbarkeit bzw. einer Verschiebung oder ähnliches, die Leistung möglicherweise nicht zu erbringen.

  

  • § 4 Unverbindlichkeit genannter Termine, die nachträgliche Änderung der Ausrichtung der Veranstaltung und Warenzulassung.
  1. Die vom Veranstalter genannten Termine sind geplante Termine. Aus verschiedensten Gründen kann sich für den Veranstalter die Veranlassung ergeben, Termine zu ändern bzw. von der Durchführung der geplanten Veranstaltung Abstand zu nehmen. Folglich sind die genannten Termine für den Veranstalter unverbindlich. Der Teilnehmer ist daher in seinem eigenen Interesse gehalten, sich beim Veranstalter rechtzeitig zu erkundigen, ob der geplante Termin realisiert wird. Will der Veranstalter einen benannten Termin nicht realisieren, so hält der Veranstalter im Rahmen der vorhandenen Informationsmöglichkeiten (im Internet: www.bad-godesberg.info, per email info@badgodesbergstadtmarketing.de oder unter der Telefonnummer: 0228/1842690) die notwendigen Informationen bereit. Wird der in Aussicht genommene Termin vom Veranstalter nicht realisiert, so beschränken sich alle Ansprüche des Teilnehmers auf die Gutschrift bereits entrichteten Standgebühren.
  2. Werden behördlich erteilte Genehmigungen – aus welchen Gründen auch immer – geändert oder eingeschränkt oder wird eine beantragte Genehmigung nicht oder nur eingeschränkt erteilt, so ist der Veranstalter nach seiner Wahl berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder entsprechend der tatsächlich erteilten Genehmigung durchzuführen. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung ab, so entstehen hierdurch dem Teilnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter. Der Veranstalter ist jedoch bei Nichtdurchführung der Veranstaltung verpflichtet, gezahlte Standgebühren dem Mieter gutzuschreiben.
  • § 5 Teilnehmer
  1. Wenn ein gewerblicher Verkauf stattfindet, muss der Verkäufer im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein.
  2. Betreiber von Sonderständen müssen ihre Qualifikation bzw. die Berechtigung jederzeit nachweisen können.
  3. Jeder Teilnehmer versichert die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Einhaltung aller wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
  • § 6 Zahlung
  1. Es wird Vorkasse vereinbart. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle vertraglichen Zahlungen im Voraus zu entrichten. Der Teilnehmer kann nur dann zur Veranstaltung zugelassen werden, wenn er der Zahlungseingang spätestens bei Beginn der Veranstaltung vorliegt.
  2. Die vom Teilnehmer angegebene Fläche wird der Berechnung zugrunde gelegt. Sollte bei der Nachprüfung festgestellt werden, dass tatsächlich eine größere Meterzahl oder Ware außerhalb der zugewiesenen Standplatzgröße in Anspruch genommen ist, erfolgt entsprechende Nachzahlung.
  3. Liegt bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung der Zahlungseingang aller vom Teilnehmer geschuldeten Beträge nicht vor, muss der Teilnehmer sofort bar zahlen.

Dem Veranstalter steht bezüglich seiner Ansprüche aus dem Vertrag an den Waren des Teilnehmers ein Pfandrecht zu. Der Teilnehmer erklärt, dass alle von ihm präsentierten Waren in seinem freien Eigentum stehen und nicht mit Rechten Dritten belastet sind. Der Veranstalter ist berechtigt, die Einräumung des Besitzes an den Waren zu verlangen, wenn der Teilnehmer nicht die Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche des Veranstalters nachweist. Die Parteien verzichten insoweit ausdrücklich auf den Eintritt der weiteren Bedingung des §1234 BGB.

  • § 7 Stornierungen
  1. Stornierungen sind bis Montag vor der Veranstaltung ohne Abgabe von Gründen möglich. Der bereits gezahlte Betrag wird innerhalb von 7 Tagen auf Ihr Konto zurücküberweisen.

Bei Stornierungen, die Dienstag bis Donnerstag vor der Veranstaltung erfolgen, wird Ihnen der Betrag innerhalb von 7 Tagen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,-€ auf Ihr Konto überwiesen. Stornierungen, die Freitag oder Samstag vor der Veranstaltung bzw. am Veranstaltungstag selber durchgeführt werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Es erfolgt keine Gutschrift der bereits gezahlten Standgebühren.

  • § 8 Standplatz
  1. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines bestimmten Standplatzes. Angaben des Veranstalters über den Standort des Standplatzes erfolgen immer vorbehaltlich der konkreten Zuweisung an Ort und Stelle. In keinem Fall sind solche Angaben zugesicherte Eigenschaften bzw. vertraglich geschuldete Zurverfügungstellung des angegebenen Standplatzes.
  2. Der Veranstalter sichert auch bezüglich des Standplatzes keinerlei Eigenschaften, insbesondere Umsatzmöglichkeiten zu.
  3. Der Anbieter muss am Veranstaltungstag spätestens um 08.30 Uhr am Veranstaltungsort eintreffen. Nach 08.30 Uhr ist die Reservierung des Standplatzes nicht mehr gewährleistet. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen; schon gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
  4. Der Standplatz muss am Veranstaltungstag bis 19.00 Uhr geräumt sein, das Befahren des Platzes mit einem Fahrzeug ist erst ab 17.00 Uhr gestattet. Sollte hiergegen verstoßen werden, behält sich der Veranstalter einen Ausschluss des Teilnehmers an darauffolgenden Märkten vor.
  • § 9 Warenpräsentation
  1. Bei der Warenpräsentation hat der Teilnehmer alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Insbesondere ist die Präsentation von nationalsozialistischen Schriften und Emblemen, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kriegs- und gewaltverherrlichenden Schriften, pornografischen Artikeln, Hehlerware sowie von Waren, die aus Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erlangt worden sind, untersagt, ferner nicht ordnungsgemäß lizenzierte Tonträger und andere Datenträger. Ohne dass es einer Abmahnung des Veranstalters bedarf, ist bei einem Verstoß des Teilnehmers gegen diese Vorschrift der Veranstalter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer fristlos zu kündigen, ohne dass der Teilnehmer hieraus irgendwelche Ansprüche ableiten kann, erst recht nicht auf Rückzahlung an den Veranstalter gezahlter Beträge.
  2. Da es sich um einen Antik- und Trödelmarkt handelt, ist es nicht erlaubt jegliche Art von Neuware, auch nicht in geringer Stückzahl zum Verkauf anzubieten. Auch hier steht dem Veranstalter zu, dass Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer fristlos zu kündigen, der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückzahlung von geleisteten Standgeldern.
  3. Ferner sind bei Warenpräsentationen vom Teilnehmer alle gesetzlichen Vorschriften
  • § 10 Sauberkeit des Standplatzes
  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Standplatz und seinen Stand sauber zu halten. Dazu hat er alles zu unternehmen, was diesem dienlich ist. Dazu gehören ggf. das Unterlegen des Standes, das Mitnehmen des an seinem Stand angefallenen Mülls und dessen ordnungsgemäßer Entsorgung. Die Entsorgung darf nicht in den Mülleimern in der Innenstadt erfolgen. Ansonsten wird der Beseitigungs- und Entsorgungsaufwand gesondert berechnet.
  • § 11 Standaufbau und Standabbau
  1. Der Standaufbau erfolgt am Veranstaltungstag zwischen 07.00 Uhr und 8.30 Uhr. Der Standabbau erfolgt am Veranstaltungstag in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Auf- und Abbauzeiten genau einzuhalten. Nimmt der Teilnehmer nicht den Standaufbau vor, so wird vermutet, dass der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen will. Der Veranstalter ist dann berechtigt, den Standplatz ab 08.30 Uhr anderweitig zu vergeben. Zu Beginn der Öffnungszeiten muss in jedem Fall der Standaufbau abgeschlossen sein und das Auto aus der Fußgängerzone entfernt worden sein. Anhänger oder jegliche Art von anderen Fahrzeugen sind ebenfalls aus der Fußgängerzone zu entfernen.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Auf- und Abbau eine Belästigung und Gefährdung anderer Teilnehmer oder Besucher zu vermeiden.
  3. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit einem Fahrzeug nicht vor 17.00 Uhr gestattet. Der Veranstalter behält sich vor aufgrund von besonderer Situationen die Zeit nach vorne zu verlegen.
  • § 12 Standabgrenzung / Sonderleistungen des Veranstalters
  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Standgestaltung die Standabgrenzung genau einzuhalten. Auch bei Vorliegen der Einwilligung des Teilnehmernachbarn ist es dem Teilnehmer nicht gestattet, die Standabgrenzungen zu verändern. Eine Standausweitung ist grundsätzlich unzulässig ohne Absprache mit dem Veranstalter. Die vom Teilnehmer genutzte Fläche wird der Berechnung zugrunde gelegt (siehe §4)
  • § 13 Verkehrssicherungspflicht und Haftung des Teilnehmers
  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter der Inanspruchnahme Dritter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht freizustellen.
  2. Im Übrigen ist der Teilnehmer verpflichtet, den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten Folge zu leisten. Er ist insbesondere verpflichtet, Notausgänge, Ein- und Ausgänge, Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Hydranten, Kanaldeckel und Energieversorgungseinrichtungen freizuhalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass von seinem Stand keine Behinderung oder Gefährdungen ausgehen.
  3. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die durch den Betrieb seines Standes entstehen oder auf ihn zurückzuführen sind. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die von den Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen des Teilnehmers verursacht werden, selbst wenn diese nicht im Interesse und mit Willen des Teilnehmers handeln. Insoweit haftet der Teilnehmer gesamtschuldnerisch mit seinen Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter vor der Inanspruchnahme Dritter freizustellen.
  • § 14 Haftung des Veranstalters

 

  1. Der Veranstalter hat keinerlei Bewachungspflicht. Er haftet demzufolge nicht für Schäden aus Verlusten bzw. Beschädigungen an den Gegenständen des Teilnehmers.
  2. Der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, haftet der Veranstalter nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, es sei denn Leben, Körper, Gesundheit werden vom Veranstalter verletzt.
  • § 15 Formvorschrift und salvatorische Klausel
  1. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch, soweit die Aufhebung der Schriftform betroffen ist.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Bonn.
  3. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die soweit rechtlich zulässig, in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
  4. Beinhaltet eine Klausel neben dem unwirksamen Teil auch unbedenkliche, sprachlich und inhaltlich abtrennbare Teile, so bleiben diese Teile wirksam, auch wenn diese den gleichen Sachkomplex betreffen.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins Bad Godesberg Stadtmarketing e.V.
    für Botschaftstouren und Historische Gastronomietouren

    1. Buchung und Vertragsschluss

    (1) Die Anmeldung/Buchung erfolgt schriftlich über das Buchungsportal der Webseite oder direkt per Mail. Nach Buchung einer Tour bekommt der Auftraggeber eine E-Mail als Bestätigung. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Tour per E-Mail oder Post schriftlich wird. Durch diesen Vorgang sehen beide Parteien den Auftrag als verbindlichen Vertrag an.

    (2) Das Entgelt für die Teilnahme an einer Stadtführung ist sogleich bei der Online-Buchung bzw. dem Kauf eines Tickets oder eines Gutscheins zu entrichten. Die Zahlung der Tour erfolgt im Voraus online per Kreditkarte, per paypal, per Sofortüberweisung oder per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei SEPA-Lastschrift wird der Betrag zum folgenden Tag fällig. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen.

    (3) Bei einer privaten oder einer Firmentour gelten folgende Bestimmungen: Die Bezahlung wird nach Buchung der reservierten Aktivität innerhalb von acht Banktagen fällig (vollständiger Zahlungseingang). Die Buchung wird erst mit dem Eingang Ihrer Zahlung verbindlich. Trifft die Zahlung nicht fristgemäß ein, kann der Termin für die gebuchte Führung leider nicht aufrechterhalten werden.

    2. Preise

    (1) Spaziergänge: Die Spaziergänge dauern in der Regel bis zu zweieinhalb Stunden. Pro Teilnehmer wird dabei ein Entgelt von 13,50 Euro berechnet, Kinder bis 14 Jahre frei.
    (2) Busfahrt (Diplomatenfahrt). Pro Teilnehmer wird ein Entgelt von 19,50 Euro berechnet, Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren zahlen die Hälfte. Kleinkinder bis sechs Jahre sind frei, haben allerdings kein Anrecht auf einen Sitzplatz.
    (3) Historische Gastronomietour. Pro Teilnehmer wird ein Entgelt von 59 Euro berechnet. Darin enthalten sind Vorspeise (zzgl. ein Getränk nach Wahl), Hauptgang (zzgl. Mineralwasser), ein Dessert, ein Espresso, sowie auf der letzten Station ein weiteres Getränk nach Wahl.
    (4) Gruppenbuchungen: Für Gruppen ab einer Größenordnung von 20 Teilnehmern können Sonderkonditionen verabredet werden.

    3. Stornierte Bezahlungen & Rücklastschriften/Gebühren

    (1) Im Falle einer unbezahlten retournierten Transaktion wird eine Gebühr von 10 Euro pro unbezahlte oder abgelehnte Transaktion erhoben. Wenn Ihre Zahlung storniert wurde, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig.

    4. Vermittlung fremder Leistungen

    (1) Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Bus- oder Taxifahrten, usw.). Sofern Stadtrundfahrten und Transfers angeboten werden, wird die Beförderung nicht vom Veranstalter „Botschaftstouren“, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind, durchgeführt.

    5. Haftung

    (1) Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren
    auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet und dass der Veranstalter keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt. Die Touren können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen.
(2) Die Teilnehmer/innen müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.

    6. Wartezeit bei privaten Touren/ Gruppentouren

    (1) Der Treffpunkt für die Teilnehmer einer Führung ist 10 Minuten vor Führungsbeginn am bekannt gegebenen Ausgangspunkt der Tour. Die Touren starten pünktlich.
Verspätungen einer Gruppe sind vom Kunden schnellstmöglich mitzuteilen. Bei Verspätung der Gruppe hält der/die Stadtführer/ -in eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein.
(2) Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Tour als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf den Vertragsgesamtpreis. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Tour entsprechend verkürzt. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.
(3) Vereinbaren Kunde und Gästeführer vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 30 Minuten 40 Euro als zusätzliches Honorar berechnet.

    7. Stornierungen

    1. Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Tickets/Gutscheinen
(1) Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Stadtführung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor.
(2) Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht durch den Veranstalter zusteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets.

    8. Rücktritt (Storno), Umbuchung oder Verlängerung durch den Kunden

    (1) Der Kunde hat das Recht, bei Verhinderung ersatzweise eine andere Person seine gebuchte Tour wahrnehmen zu lassen.
(2) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(3) Sollte der Kunde Umbuchungen des bestätigten Programms wünschen, sind diese nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich. Für jeden Umbuchungsposten wird ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro erhoben.
(4) Der Rücktritt muss schriftlich, bzw. per E-Mail oder per Fax erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine entsprechende Entschädigung verlangen. Es gilt eine pauschalierte Stornogebühr.
Diese beträgt:
• bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des Vertragsgesamtpreises,
• vom 13. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Vertragsgesamtpreises,
• ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen:100 % des Vertragsgesamtpreises.

    9. Rücktritt (Storno) durch den Veranstalter

    (1) Der Veranstalter hat das Recht eine gebuchte Tour zu stornieren, im Einzelfall bis 24 Stunden vor der Durchführung, wenn eine ggf. erforderliche und ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt, bis zum Tourstart, wenn der vorgesehene Tourguide erkrankt oder die Wetterbedingungen extrem sind und die Tourdurchführung gefährden.
(2) Der Buchungsbetrag wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurück erstattet. Sollte eine Tour aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen etc. während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen, so erhält der Kunde 50 % der geleisteten Bezahlung erstattet. Im Fall eines Abbruchs durch den Kunden hat dieser kein Recht auf Erstattung des Buchungsbetrages.

    10. Datenschutz und Fotos

    (1) Mit der Bestellung einer Stadtführung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen von weiteren Informationen zu neuen Themen oder bei Aktualisierung der Inhalte im Wege einer gelegentlichen Information durch den Veranstalter genutzt werden können.
(2) Der Kunde stimmt mit der Bestellung einer Stadtführung ebenfalls zu, dass die im Rahmen der Dokumentation und zu Werbemaßnahmen für Print und Internet gemachten Fotoaufnahmen verwendet werden dürfen.
Die Zustimmung zu (1) und (2) dieses Absatzes kann durch eine Mitteilung unter Nennung des Namens und der Adresse des Kunden an info@botschaftstouren.de jederzeit widerrufen werden.

    11. Urheberrecht

    (1) Film- und Tonaufnahmen sowie schriftliche Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.
(2) Eine Veröffentlichung des Materials (z.B. im Internet) ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.